Allgemeine Geschäftsbedingungen

Slides2Go

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das vertragliche Verhältnis zwischen der Platingroup GmbH, Theodor-Heuss-Straße 8, 70174 Stuttgart, E-Mail info@slides2go.com (nachfolgend „Platingroup“) und Verbrauchern gem. § 13 BGB bzw. Unternehmen / gewerblichen Kunden gem. § 14 BGB (nachfolgend bei als „Nutzer“ bezeichnet) über die Nutzung des Präsentationstool „Slides2Go“ (nachfolgend „Produkt“ oder „Slides2Go“).

1.2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Nutzern, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, finden keine Anwendung. Solche Bedingungen gelten nur, soweit Platingroup ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Es gelten ergänzend die Regelungen der Datenschutzerklärung.

 

2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses, Slides2Go-Benutzerkonto
2.1. Für die Nutzung der App bzw. des Präsentationstool Slides2Go (im Folgenden abgekürzt mit „Slides2Go“) können sich natürliche oder juristische Personen registrieren. Natürliche Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und benötigen für die Nutzung der kostenpflichtigen („S2G Professional“) Version vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmefälle die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden, die namentlich zu nennen ist.

2.2. Für die Nutzung von Slides2Go benötigt der Nutzer ein Slides2Go-Benutzerkonto. Das Slides2Go-Benutzerkonto kann von jedem Nutzer selbst erstellt und auch wieder gelöscht werden. Bei der Registrierung fragt Platingroup folgende Daten ab: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname sowie Adresse für die Nutzung der kostenpflichtigen („S2G Professional“) Version.

2.3. Mit Abschluss des Registrierungsvorganges fordert der Nutzer Platingroup auf, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung entweder der kostenlosen („S2G Lite“) oder der kostenpflichtigen („S2G Professional“) Version mit erweitertem Funktionsumfang auf der Grundlage dieser AGB abzugeben. Platingroup kann ein solches Angebot abgeben, indem sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an den Nutzer versendet. Indem der Nutzer diesen Bestätigungslink aktiviert, nimmt er das Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages mit ergänzender Geltung dieser AGB an. Damit ist der Vertrag zur Nutzung der App zustande kommen.

2.4. Mit der Aktivierung des Bestätigungslinks durch den Nutzer wird die Nutzung von Slides2Go unmittelbar freigeschaltet.

 

3. Nutzungsrecht
3.1. Platingroup räumt dem Nutzer mit Herunterladen und/oder Installation an SlidesGo im Objekt-Code für die vereinbarte Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung ein.

3.2. Die bestimmungsgemäße Nutzung der kostenlosen („S2G Lite“) oder der kostenpflichtigen („S2G Professional“) Version mit erweitertem Funktionsumfang richtet sich nach den Nutzungsbedingungen dieser AGB und den Leistungsbeschreibungen auf der Website slides2go.com.

3.3. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Nutzungsrecht. Eine weitere Nutzung ist dem Nutzer nur nach Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages gestattet.

3.4. Ein Eigentumsrecht an Slides2Go durch den Nutzer besteht zu keinem Zeitpunkt, da es sich ausschließlich um ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrechte an Slides2Go handelt.

 

4. Einwilligung in Werbung per E-Mail
Der Nutzer räumt Platingroup mit Registrierung das Recht zum Versand von E-Mail-Nachrichten mit Informationen über Produktneuerungen, sofern er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für die Zusendung von derartigen E-Mail-Nachrichten zustimmt.


5. Vergütung, Laufzeit, Kündigung, Einstellung der Dienste, Änderungen AGB

5.1. Das Präsentationstool Slides2Go ist in einer kostenlosen („S2G Lite“) und in einer kostenpflichtigen („S2G Professional“) Version mit erweitertem Funktionsumfang verfügbar. Die kostenpflichtige Version ist in einem monatlichen Abonnementmodus buchbar.

5.2. Die Preise für die Nutzung von Slides2Go verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Bereitstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3. Die Vergütung ist ohne Abzug bei Vertragsbeginn fällig. Vertragsbeginn ist bei Versenden der Auftragsbestätigungs-Mail durch Platingroup. Die Zahlung der Vergütung kann per PayPal oder Kreditkartenzahlung über das Online-Bezahlungssystem „Paymill“ erfolgen.

5.4. Gerät der Nutzer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist Platingroup berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten – gegenüber Unternehmen / gewerblichen Kunden in Höhe von 9 Prozentpunkten – über dem geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Zahlungsverzug tritt im Falle der Nichtzahlung entweder ohne Mahnung 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit oder mit dem Tag nach erfolgter Mahnung ein. Ungeachtet dessen ist Platingroup zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere höhere Zinsen und Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von 10,- € je Mahnung berechtigt. Zusätzlich kann Platingroup mit Verzugseintritt des Nutzers eine Pauschalzahlung über € 40.– geltend machen.

5.5. Wird der Vertrag über die kostenpflichtigen („S2G Professional“) Version nicht spätestens direkt vor Ablauf der vereinbarten oder jährlichen Vertragslaufzeit durch eine Vertragspartei gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen Monat. Der Vertrag über die kostenlose („S2G Lite“) Version kann durch den Nutzer jederzeit mit sofortiger Wirkung und durch Platingroup ebenfalls zum Ende der gebuchten Laufzeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

5.6. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 35 Tagen, eine urheberrechtswidrige oder sonst wie missbräuchliche Nutzung von Slides2Go.

5.7. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform via Mail.

5.8. Platingroup behält sich das Recht vor, die Dienste der kostenlosen („S2G Lite“) Version jederzeit ein- oder umzustellen oder sonstig zu ändern.

5.9. Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung zumindest in Textform, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.

 

6. Rechte und Pflichten des Nutzers aus dem Nutzungsvertrag
6.1. Jeder Nutzer von Slides2Go trägt die umfassende Verantwortung für seine Aktivitäten innerhalb der App bzw. des Präsentationstools.

6.2. Das Nutzungsrecht an Slides2Go darf nicht ohne vorherige Zustimmung von Platingroup zumindest in Textform an Dritte weitergegeben werden.

6.3. Der Nutzer garantiert, Slides2Go nicht missbräuchlich zu nutzen und damit die rechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere nicht gegen bestehendes Recht der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt vor, wenn Slides2Go für rechtswidrige Zwecke verwendet wird, sofern Inhalte und/oder Äußerungen die rechtswidrig sind, insbesondere mit beleidigendem, gewaltverherrlichendem, diskriminierendem oder pornographischem Inhalt veröffentlicht, zu übermittelt oder sonst wie zu verbreitet werden. Um eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen hat der Nutzer auch sicherzustellen, dass er durch das Übermitteln von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken u. Ä.) keine rechtlichen Vorschriften und keine Rechte Dritter verletzt (z. B. Verletzung von Urheber- und Markenrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und Wettbewerbsverstößen).

6.4. Darüber hinaus ist die Verwendung anstößiger Inhalte, doppeldeutiger Bezeichnungen und anderweitiger Darstellungen untersagt, deren Rechtswidrigkeit vermutet wird aber nicht abschließend festgestellt werden kann.

6.5. Nutzeraktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, die Dienste von Slides2Go oder die App funktionsuntauglich zu machen oder zumindest deren Nutzung zu erschweren, sind verboten und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Untersagt sind insbesondere Maßnahmen, die physikalische und logische Struktur der Dienste beeinflussen können.

6.6. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle des Missbrauchs seines Kontos Platingroup von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen Platingroup in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Des Weiteren wird der Nutzer seinen Zugang zum Konto gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte schützen und sein Passwort geheim halten. Der Nutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Verwendung seines Kontos, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Nutzer hat Platingroup umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seines Kontos vorliegt.

6.7. Die Sicherung der Daten auf dem verwendeten Endgerät via persönlichem Kennwort liegt in der Verantwortung des Nutzers.

6.8. Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, jede Änderung der bei der Bestellung verwandten Adressdaten durch eine Aktualisierung der Nutzerdaten anzuzeigen.

 

7. Rechte und Pflichten von Platingroup aus dem Nutzungsvertrag
7.1. Platingroup behält sich das Recht vor, Nutzerinformationen in besonderen Fällen offenzulegen, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die Offenlegung dieser Informationen erforderlich ist, um jemanden zu identifizieren, zu kontaktieren oder gegen jemanden eine Klage zu erheben, der Rechte oder Eigentumsrechte (absichtlich oder unabsichtlich) von Platingroup verletzt oder beeinträchtigt oder durch sein Verhalten anderen Nutzern der Website oder Dritten Schaden zufügt.

7.2. Platingroup macht sich die von Nutzern eingestellten fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhält, wird sie diese löschen.

7.3. Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Nutzer ist Platingroup berechtigt, den jeweiligen Nutzer von der Nutzung auszuschließen und ggf. die von ihm verwendeten bzw. an ihn adressierten Inhalte unverzüglich zu löschen. Platingroup wird dem Nutzer vor Ausschluss eine Abmahnung mit angemessener Fristsetzung zusenden, es sei denn der Verstoß ist derart schwerwiegend, dass Platingroup eine Fortsetzung des Nutzungsvertrags nicht zumutbar ist und dieser außerordentlich gekündigt werden kann.

 

8. Gewährleistung (Mangelbeseitigung) und Haftung
8.1. Platingroup gewährleistet bei kostenpflichtigem Nutzungsvertrag dafür, dass Slides2Go bei vertragsgemäßer Verwendung den vertraglichen Vorgaben entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die einer Anwendung entgegenstehen oder diese mindern und die Eignung und Brauchbarkeit von Slides2Go für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie die Freiheit des eingeräumten Nutzungsrechtes von Rechten Dritter.

8.2. Die Mängelgewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler.

8.3 Bei kostenlosen und kostenpflichtigen Nutzungsvertrag besteht keine Verantwortung von Platingroup, soweit der Zugriff auf die Dienste und die App durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der technischen Einflusssphäre der Platingroup liegen. Es erfolgt auch keine Gewährleistung dafür, dass übermittelte / geteilte Slides die Empfänger erreichen.

8.4. Weiterhin übernimmt Platingroup keine Gewährleistung für eine erwartete zufriedenstellende Qualität oder Fähigkeit der Interaktion der App und seiner Dienste mit anderen Produkten. Eine Gewährleistung und Haftung von Platingroup ist auch für Fehler oder Schäden ausgeschlossen, die durch Software Dritter, insbesondere, aber nicht ausschließlich den Betriebssystemen iOS und Android, verursacht werden.

8.5. Platingroup gewährleistet bei kostenlosem Nutzungsvertrag nicht, dass Slides2Go und seine Dienste jederzeit erreichbar und mangelfrei sind. Ist Slides2Go bei einem kostenpflichtigen Nutzungsvertrag mangelbehaftet, ist z. B. die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von Platingroup liegen, so muss der Nutzer dies gegenüber Platingroup rügen. Solche von Platingroup zu vertretende Mängel bzw. Leistungen werden ohne schuldhaftes Zögern nachgebessert. Erbringt Platingroup eine Leistung auch nach zweifachem Ablauf einer jeweils angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, so kann der Nutzer den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird der gegebenenfalls bereits abgebuchte Betrag dem Nutzer wieder gutgeschrieben.

8.6. Für Mängel an Slides2Go, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB ausgeschlossen.

8.7. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz bei kostenlosem Nutzungsvertrag:
Platingroup haftet unbegrenzt auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, soweit ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.8. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz bei kostenpflichtigem Nutzungsvertrag:
Platingroup haftet unbegrenzt auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, soweit ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt sowie bei Schadensersatzansprüchen des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Bei der leichtfahrlässigen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) von Platingroup, seiner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden max. jedoch auf die fünffache jährliche Vergütung beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen.

 

9. Datennutzung, Datenschutz
9.1. Um das Produkt Slides2Go zu nutzen, stellt der Nutzer Platingroup Daten wie Dateien, Inhalte, Kontakte usw. zur Verfügung. Diese Daten bleiben weiterhin Eigentum des Nutzers.

9.2. Um die Daten zu hosten, zu sichern und sie auf Aufforderung hin freizugeben, wird eine entsprechende Erlaubnis, die Daten zu verarbeiten, automatisch mit Vertragsabschluss durch den Kunden erteilt. Slides2Go bietet auch Funktionen, wie das Umwandeln von Dateien in weitere Formate, Miniaturbilder von Videos und Fotos, Voransicht von Dokumenten, E-Mail-Organisation, leichtes Sortieren, Bearbeiten, Freigeben und Suchen. Diese und andere Funktionen erfordern den Zugriff auf die Daten des Kunden durch das System. Mit Vertragsabschluss wird diese Genehmigung erteilt.

9.3. Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

 

10. Widerrufsbelehrung

10.1. Verbraucher haben bei einem kostenpflichtigen Nutzungsvertrag ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen gemäß den folgenden Regelungen:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Platingroup GmbH, Theodor-Heuss-Straße 8, 70174 Stuttgart, E-Mail info@Slides2Go.com, Telefax 0711/2308000) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

*** Ende der Widerrufsbelehrung ***


Muster-Widerrufsformular

An
Platingroup GmbH
Theodor-Heuss-Straße
8
70174 Stuttgart
E-Mail info@Slides2Go.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über

die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite <https://www.slides2go.com/widerrufsformular/> elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

11. Schlussbestimmungen
11.1. Bei Kunden, die Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden, das für Platingroup zuständige Gericht in Stuttgart.

11.2. Erfüllungsort ist Stuttgart.

11.3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.4. Ansprüche des Kunden können nur mit Zustimmung von Platingroup abgetreten werden.

11.5. Alle Vereinbarungen, die zwischen und dem Nutzer getroffen werden, bedürfen der Textform. via Mail. Mündliche Nebenabreden besitzen keinerlei Gültigkeit.

11.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stuttgart, 05.01.2022